Türkische Produkte könnten unter neuem EU-Industriegesetz als „Made in EU“ gelten
Der von der European Commission vorbereitete Entwurf, der den Titel „Industriebeschleunigungsgesetz“ (Sanayi Hızlandırma Yasası) trägt, führt das Kriterium „Made in EU“ für die Teilnahme an bestimmten Programmen und öffentlichen Ausschreibungen der EU ein. Ziel ist es, die Produktionskapazitäten in Europa zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Produkte in strategischen Sektoren zu erhöhen.
Betroffen sind insbesondere Stahl-, Zement-, Aluminium- und Automobilindustrie sowie Technologien zur Erreichung der „Netto-Null“-Ziele.
Minister Bolat betonte, dass für Ankara entscheidend ist, dass das „Made in EU“-Kriterium auch auf Partnerländer angewendet werden kann, die Freihandelsabkommen oder Zollunionen mit der EU haben, wie dies bei der Türkei der Fall ist. Das bedeutet, dass einige in der Türkei unter der Zollunion hergestellte Produkte als europäisch gelten können, wenn sie an EU-Programmen und öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Bolat bezeichnete diesen Schritt als positiv und konstruktiv und bestätigte die rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung der Türkei in dieser Politik. Er unterstrich die Bedeutung für die Kontinuität von Investitionen und Unternehmen auf beiden Seiten. Die Türkei bleibt ein wesentlicher und verlässlicher Teil der europäischen Produktionsketten, insbesondere im Automobilsektor. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln die sektorale Integration zwischen der Türkei und der EU vertiefen und den grünen sowie digitalen Übergang in der Produktion beschleunigen.
Gleichzeitig erlaubt der Gesetzentwurf der European Commission, Drittländer auszuschließen, die keinen nationalen Status für in der EU hergestellte Waren gewähren. Die endgültige Entscheidung über den Gesetzentwurf wird nach Beratungen im European Parliament und im Council of the European Union getroffen.
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