Türkei erhöht Preisobergrenze für Fahrzeuge mit ÖTV-Befreiung
Das türkische Ministerium für Finanzen und Schatzwesen hat offiziell eine Klarstellung (Tebliğ, Serie Nr. 16) veröffentlicht, mit der die maximale Preisgrenze für Fahrzeuge erhöht wird, die mit einer Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) erworben werden können.
Zuvor lag der maximale Fahrzeugpreis, der unter die Steuerbefreiung fiel, bei 2.290.200 türkischen Lira.
Ab dem 1. Januar 2026 wird diese Grenze auf 2.873.900 Lira angehoben.
Damit wird der Kreis der im Rahmen des Programms verfügbaren Fahrzeuge erweitert. Die Steuerbefreiung gilt nun nicht nur für Basismodelle, sondern auch für höherpreisige Fahrzeuge, darunter bestimmte SUVs und Elektrofahrzeuge — abhängig von Ausstattung und Preis. Dazu können unter anderem Modelle wie Togg, Duster, Toyota C-HR, Corolla, Megane, Bayon und weitere zählen.
Dabei sind die Programmbedingungen zu beachten:
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das Fahrzeug darf innerhalb von 10 Jahren nicht verkauft werden;
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das Fahrzeug muss ausschließlich vom Eigentümer selbst genutzt werden;
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bei Verstößen wird die ÖTV rückwirkend nacherhoben, inklusive Strafzahlungen und Zinsen.
Darüber hinaus sind Fahrzeuge, die mit ÖTV-Befreiung erworben werden, auch von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer (MTV) befreit.
Die Erhöhung der Preisgrenze wird als positive Entwicklung für die Programmteilnehmer gewertet. Experten empfehlen jedoch, die eigene Situation und die korrekte Abwicklung im Voraus zu prüfen, um zukünftige steuerliche und rechtliche Risiken zu vermeiden.
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