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In der Türkei beginnt die Steuererklärung für Mieteinnahmen 2025

Vom 1. bis 31. März 2026 läuft in der Türkei die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für im Jahr 2025 erzielte Mieteinnahmen. Die Erklärung ist elektronisch über das System Hazır Beyan Sistemi einzureichen, das von der Gelir İdaresi Başkanlığı entwickelt wurde.

Eigentümer von Wohnimmobilien müssen eine Erklärung abgeben, wenn ihr jährliches Mieteinkommen 47.000 TRY übersteigt. Für Gewerbeimmobilien liegt die Grenze bei 330.000 TRY Bruttoeinkommen. Auch Personen, die Mieteinnahmen ohne Steuerabzug und ohne Freibeträge von mehr als 18.000 TRY erzielt haben, sind zur Abgabe verpflichtet.

Für Wohnimmobilien gilt ein steuerfreier Betrag von 47.000 TRY. Liegt das Einkommen darunter, ist keine Erklärung erforderlich. Bei mehreren vermieteten Wohnungen wird der Freibetrag einmal auf das Gesamteinkommen angewendet. Bei Miteigentum kann jeder Eigentümer den Freibetrag separat nutzen.

Der Freibetrag gilt nicht für Personen mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften sowie für Steuerpflichtige, deren Gesamteinkommen im Jahr 2025 1,2 Millionen TRY überschritten hat.

Die Steuer ist in zwei Raten zu zahlen: die erste bis zum 31. März 2026, die zweite bis zum 31. Juli 2026.

Stay Property bietet Projekte an, die sich ideal für die kurzfristige Vermietung mit professionellem Management eignen. Das Unternehmen übernimmt sämtliche Verwaltungsprozesse, während Eigentümer die Immobilie in ausgewählten Zeiträumen selbst nutzen können.

Eine Online-Beratung ist über den Website-Chat möglich.

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