Aufenthaltserlaubnis in der Türkei für erwachsene Kinder: neue Regelungen im Jahr 2026
In der Türkei hat sich eine neue Verwaltungspraxis etabliert, die die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für volljährige Kinder ausländischer Einwohner vereinfacht. Kinder über 18 Jahre können nun eine familiäre Aufenthaltserlaubnis verlängern, sofern sie unverheiratet sind und finanziell von ihren Eltern abhängig bleiben.
Genehmigungskriterien
Das Alter (selbst das Erreichen von 25 Jahren) ist kein automatischer Ablehnungsgrund mehr. Die Migrationsbehörden treffen eine positive Entscheidung, wenn drei Faktoren bestätigt sind:
- Gemeinsamer Wohnsitz mit den Eltern unter derselben Adresse.
- Kein bestehender Ehevertrag (das Kind hat keine eigene Familie gegründet).
- Finanzielle Abhängigkeit von den Eltern.
Erforderliche Unterlagen
Das entscheidende Dokument ist eine Bescheinigung über den Familienstand.
Wichtig: Das Dokument muss im Ausstellungsland apostilliert, ins Türkische übersetzt und von einem türkischen Notar beglaubigt werden. Ohne ordnungsgemäße Legalisierung sind die Chancen auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis minimal.
Zum Dokumentenpaket gehören außerdem:
- Kopien der gültigen Aufenthaltserlaubnisse der Eltern;
- Nachweis der Wohnsitzanmeldung (Adressbescheinigung);
- Nachweise über die finanzielle Unterstützung (Kontoauszüge der Eltern).
Diese Praxis wird im Rahmen administrativer Entscheidungen der Migrationsbehörden angewendet. Das bedeutet, dass jeder Fall individuell geprüft wird. Juristen empfehlen, die Unterlagen frühzeitig vorzubereiten und besonderes Augenmerk auf die Qualität der Übersetzungen und die Legalisierung der Bescheinigungen zu legen.
Der Besitz einer eigenen Immobilie in der Türkei erleichtert den Nachweis der Adresse und der finanziellen Stabilität der Familie gegenüber den Migrationsbehörden erheblich.
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