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Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien

 Die Aufenthaltserlaubnis ist von großer Bedeutung für die Wahrung und Aufrechterhaltung der 
öffentlichen Ordnung. Sie wird erteilt, sofern der Ausländer einen Antrag stellt, die erforderlichen 
Unterlagen einreicht und die Voraussetzungen der beantragten Aufenthaltsart erfüllt. 

Ausländer, die sich länger als die durch das Visum oder die visumfreie Aufenthaltsdauer erlaubte 
Zeit bzw. länger als neunzig Tage in der Türkei aufhalten möchten, sind verpflichtet, einen Antrag auf 
die Aufenthaltsart zu stellen, deren Voraussetzungen sie erfüllen.
 
Ausländer, die ihren Antrag vollständig eingereicht haben, müssen am vom System festgelegten 
Termin persönlich bei der Provinz- oder Bezirksdirektion der Migrationsbehörde in der Stadt 
erscheinen, in der sie wohnen möchten. 

Erscheinen Antragsteller ohne einen triftigen Grund nicht zum Termin, gilt der Antrag als nicht 
gestellt. Zur Feststellung eines triftigen Grundes kann die Behörde zusätzliche Informationen und 
Unterlagen verlangen. 

Auch Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden grundsätzlich nach demselben 
Verfahren durchgeführt. 

AUFENTHALTSERLAUBNIS IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB VON IMMOBILIEN


 
Gemäß dem Rundschreiben des türkischen Innenministeriums – Generaldirektion für Migration – 
vom 15.01.2025 gilt für Aufenthaltsanträge auf Grundlage eines Immobilienerwerbs nach diesem 
Datum, dass der Katasterwert (Rayiç Bedeli) der Immobilie mindestens 200.000 USD betragen 
muss. 

Dieser Betrag wird anhand des effektiven Wechselkurses der Zentralbank der Republik Türkei am 
Tag der Eigentumsübertragung berechnet. 

Für Aufenthaltsanträge auf Grundlage von Immobilien, die vor dem 15.01.2025 erworben wurden, 
kann auch dann ein Antrag gestellt werden, wenn der Katasterwert unter 200.000 USD liegt 
(vorausgesetzt, die Immobilie befindet sich in einem für den Aufenthalt offenen Stadtteil). 
Voraussetzung ist jedoch, dass vor Antragstellung ein aktuelles Gutachten (Expertenbericht) 
vorgelegt wird, dessen Wert mindestens 200.000 USD beträgt. 

Wichtiger Hinweis: 

Das Gutachten muss aktuell sein und ist ab dem Ausstellungsdatum nur 3 Monate gültig. 
Ausländer, die auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und deren Aufenthalt 
verlängert werden soll, können 60 Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis einen 
Verlängerungsantrag stellen. 

Wird innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis kein Verlängerungsantrag 
gestellt, gilt der neue Antrag als Erstantrag. 

Ausländer, die unter den oben genannten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten 
haben, besitzen nach 5 Jahren das Recht, einen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft zu 
stellen. 

Voraussetzung ist, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin gültig 
ist. 

Wichtiger Hinweis: 

Seit dem 01.07.2022 sind in Alanya die vier Stadtteile Kestel, Kargıcak, Avsallar und Mahmutlar 
sowie einige weitere Stadtteile in der Türkei vorübergehend für Aufenthaltsgenehmigungen 
geschlossen. 

Die aktuelle Liste der geschlossenen Stadtteile ist auf der offiziellen Website einsehbar: 
https://www.goc.gov.tr/mahalle-kapatma-duyurusu-hk2 

Für Immobilien, die nach dem 01.07.2022 in geschlossenen Stadtteilen erworben wurden, wird 
keine Aufenthaltserlaubnis erteilt. 

Ausländer, die jedoch vor dem 01.07.2022 in geschlossenen Stadtteilen eine Immobilie erworben 
haben, behalten das Recht auf Antragstellung. In diesem Fall ist zusätzlich zu den erforderlichen 
Unterlagen ein aktuelles Gutachten vorzulegen. 

FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS BEI IMMOBILIENERWERB 



Durch den Erwerb einer Immobilie kann auch eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragt 
werden für: 

• den Ehepartner, 
• minderjährige ausländische Kinder des Antragstellers oder des Ehepartners, 
• abhängige ausländische Kinder des Antragstellers oder des Ehepartners.

 

KURZFRISTIGE AUFENTHALTSERLAUBNIS 



Ausländische Staatsangehörige können neben dem Immobilienerwerb auch eine kurzfristige 
Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Ausländer, die nach dem 15.01.2025 eine Immobilie mit einem Wert unter 200.000 USD erworben 
haben, können weiterhin eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (zu touristischen Zwecken) 
beantragen. 

Bei positiver Entscheidung kann die erste Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate erteilt werden. 
Bei Erfüllung der von der Migrationsbehörde geforderten Voraussetzungen kann anschließend eine 
Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 2 Jahre beantragt werden. 

Auch durch Anmietung einer Immobilie kann eine touristische Aufenthaltserlaubnis beantragt 
werden. 

In diesem Fall sind zusätzlich zu den Antragsunterlagen ein notariell beglaubigter Mietvertrag 
sowie Kontoauszüge erforderlich. 

Ausländische Staatsangehörige, die im Ausland im Ruhestand sind, können ebenfalls über eine 
Mietimmobilie einen Aufenthaltsantrag stellen. 

Zusätzlich ist eine apostillierte Rentenbescheinigung erforderlich.
 
Das nachgewiesene Renteneinkommen muss mindestens dem 1,5-fachen des türkischen 
Mindestlohns entsprechen. 

Touristische Aufenthaltserlaubnisse berechtigen nicht zur Beantragung der türkischen 
Staatsbürgerschaft. 

ANGABE DER WOHNADRESSE IN DER TÜRKEI 



Bei Aufenthaltsanträgen auf Grundlage eines Immobilienerwerbs müssen die Adress- und 
Kontaktdaten vollständig und korrekt angegeben werden. 

Die Aufenthaltserlaubnis wird ausschließlich für die beim Antrag angegebene Immobilie erteilt. 
Wird festgestellt, dass der Antragsteller nicht an dieser Adresse wohnt, kann der Antrag abgelehnt 
oder eine bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden.

 

15-TÄGIGES AUS- UND WIEDEREINREISERECHT 



Mit der von der Migrationsbehörde genehmigten Antragsbescheinigung und den Zahlungsbelegen 
kann innerhalb von 15 Tagen aus der Türkei ausgereist werden, sofern die Wiedereinreise innerhalb 
dieser Frist erfolgt. 

Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 15 Tagen gelten bei der Wiedereinreise wieder die 
Visabestimmungen. 

ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN AUFENTHALTSANTRAG 



Gemäß Artikel 21 des Gesetzes werden Aufenthaltsanträge spätestens innerhalb von 90 Tagen 
entschieden. 

Diese Frist beginnt ab dem Datum, an dem alle Unterlagen vollständig bei der zuständigen Behörde 
eingereicht wurden. 

Nach Genehmigung des Antrags wird die Aufenthaltskarte per Post an die Wohnadresse des 
Ausländers gesendet. 

Kann der Empfänger nicht angetroffen werden, ist die Karte bei der zuständigen Migrationsbehörde 
abzuholen. 

Die Aufenthaltskarte kann dem Antragsteller, seinen Familienangehörigen oder einem 
bevollmächtigten Anwalt ausgehändigt werden. 

Wichtiger Hinweis: 

Bei rechtzeitig gestellten Verlängerungsanträgen wird die neue Aufenthaltskarte nach Ablauf der 
bisherigen Aufenthaltserlaubnis per Post an die Adresse des Antragstellers versendet.
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