Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien
Die Aufenthaltserlaubnis ist von großer Bedeutung für die Wahrung und Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung. Sie wird erteilt, sofern der Ausländer einen Antrag stellt, die erforderlichen
Unterlagen einreicht und die Voraussetzungen der beantragten Aufenthaltsart erfüllt.
Ausländer, die sich länger als die durch das Visum oder die visumfreie Aufenthaltsdauer erlaubte
Zeit bzw. länger als neunzig Tage in der Türkei aufhalten möchten, sind verpflichtet, einen Antrag auf
die Aufenthaltsart zu stellen, deren Voraussetzungen sie erfüllen.
Ausländer, die ihren Antrag vollständig eingereicht haben, müssen am vom System festgelegten
Termin persönlich bei der Provinz- oder Bezirksdirektion der Migrationsbehörde in der Stadt
erscheinen, in der sie wohnen möchten.
Erscheinen Antragsteller ohne einen triftigen Grund nicht zum Termin, gilt der Antrag als nicht
gestellt. Zur Feststellung eines triftigen Grundes kann die Behörde zusätzliche Informationen und
Unterlagen verlangen.
Auch Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden grundsätzlich nach demselben
Verfahren durchgeführt.
Gemäß dem Rundschreiben des türkischen Innenministeriums – Generaldirektion für Migration –
vom 15.01.2025 gilt für Aufenthaltsanträge auf Grundlage eines Immobilienerwerbs nach diesem
Datum, dass der Katasterwert (Rayiç Bedeli) der Immobilie mindestens 200.000 USD betragen
muss.
Dieser Betrag wird anhand des effektiven Wechselkurses der Zentralbank der Republik Türkei am
Tag der Eigentumsübertragung berechnet.
Für Aufenthaltsanträge auf Grundlage von Immobilien, die vor dem 15.01.2025 erworben wurden,
kann auch dann ein Antrag gestellt werden, wenn der Katasterwert unter 200.000 USD liegt
(vorausgesetzt, die Immobilie befindet sich in einem für den Aufenthalt offenen Stadtteil).
Voraussetzung ist jedoch, dass vor Antragstellung ein aktuelles Gutachten (Expertenbericht)
vorgelegt wird, dessen Wert mindestens 200.000 USD beträgt.
Wichtiger Hinweis:
Das Gutachten muss aktuell sein und ist ab dem Ausstellungsdatum nur 3 Monate gültig.
Ausländer, die auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und deren Aufenthalt
verlängert werden soll, können 60 Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis einen
Verlängerungsantrag stellen.
Wird innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis kein Verlängerungsantrag
gestellt, gilt der neue Antrag als Erstantrag.
Ausländer, die unter den oben genannten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
haben, besitzen nach 5 Jahren das Recht, einen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft zu
stellen.
Voraussetzung ist, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin gültig
ist.
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 01.07.2022 sind in Alanya die vier Stadtteile Kestel, Kargıcak, Avsallar und Mahmutlar
sowie einige weitere Stadtteile in der Türkei vorübergehend für Aufenthaltsgenehmigungen
geschlossen.
Die aktuelle Liste der geschlossenen Stadtteile ist auf der offiziellen Website einsehbar:
https://www.goc.gov.tr/mahalle-kapatma-duyurusu-hk2
Für Immobilien, die nach dem 01.07.2022 in geschlossenen Stadtteilen erworben wurden, wird
keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Ausländer, die jedoch vor dem 01.07.2022 in geschlossenen Stadtteilen eine Immobilie erworben
haben, behalten das Recht auf Antragstellung. In diesem Fall ist zusätzlich zu den erforderlichen
Unterlagen ein aktuelles Gutachten vorzulegen.
Durch den Erwerb einer Immobilie kann auch eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragt
werden für:
• den Ehepartner,
• minderjährige ausländische Kinder des Antragstellers oder des Ehepartners,
• abhängige ausländische Kinder des Antragstellers oder des Ehepartners.
Ausländische Staatsangehörige können neben dem Immobilienerwerb auch eine kurzfristige
Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ausländer, die nach dem 15.01.2025 eine Immobilie mit einem Wert unter 200.000 USD erworben
haben, können weiterhin eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (zu touristischen Zwecken)
beantragen.
Bei positiver Entscheidung kann die erste Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate erteilt werden.
Bei Erfüllung der von der Migrationsbehörde geforderten Voraussetzungen kann anschließend eine
Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 2 Jahre beantragt werden.
Auch durch Anmietung einer Immobilie kann eine touristische Aufenthaltserlaubnis beantragt
werden.
In diesem Fall sind zusätzlich zu den Antragsunterlagen ein notariell beglaubigter Mietvertrag
sowie Kontoauszüge erforderlich.
Ausländische Staatsangehörige, die im Ausland im Ruhestand sind, können ebenfalls über eine
Mietimmobilie einen Aufenthaltsantrag stellen.
Zusätzlich ist eine apostillierte Rentenbescheinigung erforderlich.
Das nachgewiesene Renteneinkommen muss mindestens dem 1,5-fachen des türkischen
Mindestlohns entsprechen.
Touristische Aufenthaltserlaubnisse berechtigen nicht zur Beantragung der türkischen
Staatsbürgerschaft.
Bei Aufenthaltsanträgen auf Grundlage eines Immobilienerwerbs müssen die Adress- und
Kontaktdaten vollständig und korrekt angegeben werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird ausschließlich für die beim Antrag angegebene Immobilie erteilt.
Wird festgestellt, dass der Antragsteller nicht an dieser Adresse wohnt, kann der Antrag abgelehnt
oder eine bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden.
Mit der von der Migrationsbehörde genehmigten Antragsbescheinigung und den Zahlungsbelegen
kann innerhalb von 15 Tagen aus der Türkei ausgereist werden, sofern die Wiedereinreise innerhalb
dieser Frist erfolgt.
Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 15 Tagen gelten bei der Wiedereinreise wieder die
Visabestimmungen.
Gemäß Artikel 21 des Gesetzes werden Aufenthaltsanträge spätestens innerhalb von 90 Tagen
entschieden.
Diese Frist beginnt ab dem Datum, an dem alle Unterlagen vollständig bei der zuständigen Behörde
eingereicht wurden.
Nach Genehmigung des Antrags wird die Aufenthaltskarte per Post an die Wohnadresse des
Ausländers gesendet.
Kann der Empfänger nicht angetroffen werden, ist die Karte bei der zuständigen Migrationsbehörde
abzuholen.
Die Aufenthaltskarte kann dem Antragsteller, seinen Familienangehörigen oder einem
bevollmächtigten Anwalt ausgehändigt werden.
Wichtiger Hinweis:
Bei rechtzeitig gestellten Verlängerungsanträgen wird die neue Aufenthaltskarte nach Ablauf der
bisherigen Aufenthaltserlaubnis per Post an die Adresse des Antragstellers versendet.
öffentlichen Ordnung. Sie wird erteilt, sofern der Ausländer einen Antrag stellt, die erforderlichen
Unterlagen einreicht und die Voraussetzungen der beantragten Aufenthaltsart erfüllt.
Ausländer, die sich länger als die durch das Visum oder die visumfreie Aufenthaltsdauer erlaubte
Zeit bzw. länger als neunzig Tage in der Türkei aufhalten möchten, sind verpflichtet, einen Antrag auf
die Aufenthaltsart zu stellen, deren Voraussetzungen sie erfüllen.
Ausländer, die ihren Antrag vollständig eingereicht haben, müssen am vom System festgelegten
Termin persönlich bei der Provinz- oder Bezirksdirektion der Migrationsbehörde in der Stadt
erscheinen, in der sie wohnen möchten.
Erscheinen Antragsteller ohne einen triftigen Grund nicht zum Termin, gilt der Antrag als nicht
gestellt. Zur Feststellung eines triftigen Grundes kann die Behörde zusätzliche Informationen und
Unterlagen verlangen.
Auch Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden grundsätzlich nach demselben
Verfahren durchgeführt.
AUFENTHALTSERLAUBNIS IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB VON IMMOBILIEN
Gemäß dem Rundschreiben des türkischen Innenministeriums – Generaldirektion für Migration –
vom 15.01.2025 gilt für Aufenthaltsanträge auf Grundlage eines Immobilienerwerbs nach diesem
Datum, dass der Katasterwert (Rayiç Bedeli) der Immobilie mindestens 200.000 USD betragen
muss.
Dieser Betrag wird anhand des effektiven Wechselkurses der Zentralbank der Republik Türkei am
Tag der Eigentumsübertragung berechnet.
Für Aufenthaltsanträge auf Grundlage von Immobilien, die vor dem 15.01.2025 erworben wurden,
kann auch dann ein Antrag gestellt werden, wenn der Katasterwert unter 200.000 USD liegt
(vorausgesetzt, die Immobilie befindet sich in einem für den Aufenthalt offenen Stadtteil).
Voraussetzung ist jedoch, dass vor Antragstellung ein aktuelles Gutachten (Expertenbericht)
vorgelegt wird, dessen Wert mindestens 200.000 USD beträgt.
Wichtiger Hinweis:
Das Gutachten muss aktuell sein und ist ab dem Ausstellungsdatum nur 3 Monate gültig.
Ausländer, die auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und deren Aufenthalt
verlängert werden soll, können 60 Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis einen
Verlängerungsantrag stellen.
Wird innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis kein Verlängerungsantrag
gestellt, gilt der neue Antrag als Erstantrag.
Ausländer, die unter den oben genannten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
haben, besitzen nach 5 Jahren das Recht, einen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft zu
stellen.
Voraussetzung ist, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin gültig
ist.
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 01.07.2022 sind in Alanya die vier Stadtteile Kestel, Kargıcak, Avsallar und Mahmutlar
sowie einige weitere Stadtteile in der Türkei vorübergehend für Aufenthaltsgenehmigungen
geschlossen.
Die aktuelle Liste der geschlossenen Stadtteile ist auf der offiziellen Website einsehbar:
https://www.goc.gov.tr/mahalle-kapatma-duyurusu-hk2
Für Immobilien, die nach dem 01.07.2022 in geschlossenen Stadtteilen erworben wurden, wird
keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Ausländer, die jedoch vor dem 01.07.2022 in geschlossenen Stadtteilen eine Immobilie erworben
haben, behalten das Recht auf Antragstellung. In diesem Fall ist zusätzlich zu den erforderlichen
Unterlagen ein aktuelles Gutachten vorzulegen.
FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS BEI IMMOBILIENERWERB
Durch den Erwerb einer Immobilie kann auch eine Familienaufenthaltserlaubnis beantragt
werden für:
• den Ehepartner,
• minderjährige ausländische Kinder des Antragstellers oder des Ehepartners,
• abhängige ausländische Kinder des Antragstellers oder des Ehepartners.
KURZFRISTIGE AUFENTHALTSERLAUBNIS
Ausländische Staatsangehörige können neben dem Immobilienerwerb auch eine kurzfristige
Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ausländer, die nach dem 15.01.2025 eine Immobilie mit einem Wert unter 200.000 USD erworben
haben, können weiterhin eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (zu touristischen Zwecken)
beantragen.
Bei positiver Entscheidung kann die erste Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate erteilt werden.
Bei Erfüllung der von der Migrationsbehörde geforderten Voraussetzungen kann anschließend eine
Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 2 Jahre beantragt werden.
Auch durch Anmietung einer Immobilie kann eine touristische Aufenthaltserlaubnis beantragt
werden.
In diesem Fall sind zusätzlich zu den Antragsunterlagen ein notariell beglaubigter Mietvertrag
sowie Kontoauszüge erforderlich.
Ausländische Staatsangehörige, die im Ausland im Ruhestand sind, können ebenfalls über eine
Mietimmobilie einen Aufenthaltsantrag stellen.
Zusätzlich ist eine apostillierte Rentenbescheinigung erforderlich.
Das nachgewiesene Renteneinkommen muss mindestens dem 1,5-fachen des türkischen
Mindestlohns entsprechen.
Touristische Aufenthaltserlaubnisse berechtigen nicht zur Beantragung der türkischen
Staatsbürgerschaft.
ANGABE DER WOHNADRESSE IN DER TÜRKEI
Bei Aufenthaltsanträgen auf Grundlage eines Immobilienerwerbs müssen die Adress- und
Kontaktdaten vollständig und korrekt angegeben werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird ausschließlich für die beim Antrag angegebene Immobilie erteilt.
Wird festgestellt, dass der Antragsteller nicht an dieser Adresse wohnt, kann der Antrag abgelehnt
oder eine bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden.
15-TÄGIGES AUS- UND WIEDEREINREISERECHT
Mit der von der Migrationsbehörde genehmigten Antragsbescheinigung und den Zahlungsbelegen
kann innerhalb von 15 Tagen aus der Türkei ausgereist werden, sofern die Wiedereinreise innerhalb
dieser Frist erfolgt.
Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 15 Tagen gelten bei der Wiedereinreise wieder die
Visabestimmungen.
ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN AUFENTHALTSANTRAG
Gemäß Artikel 21 des Gesetzes werden Aufenthaltsanträge spätestens innerhalb von 90 Tagen
entschieden.
Diese Frist beginnt ab dem Datum, an dem alle Unterlagen vollständig bei der zuständigen Behörde
eingereicht wurden.
Nach Genehmigung des Antrags wird die Aufenthaltskarte per Post an die Wohnadresse des
Ausländers gesendet.
Kann der Empfänger nicht angetroffen werden, ist die Karte bei der zuständigen Migrationsbehörde
abzuholen.
Die Aufenthaltskarte kann dem Antragsteller, seinen Familienangehörigen oder einem
bevollmächtigten Anwalt ausgehändigt werden.
Wichtiger Hinweis:
Bei rechtzeitig gestellten Verlängerungsanträgen wird die neue Aufenthaltskarte nach Ablauf der
bisherigen Aufenthaltserlaubnis per Post an die Adresse des Antragstellers versendet.